Praxis für physikalische Schmerztherapie ohne Medikamente

Practice for physical Pain Therapy without Medication

Nadelepilation bei der Diagnose "Transsexualität"

Ein häufiges Problem der Transsexualität ist es die "lästigen Haare" im Gesichtsbereich und irgendwann auch am ganzen Körper wegzubekommen. Der wichtigste Schritt hierbei ist sicherlich erst einmal die Entfernung der Gesichtsbehaarung. Die sozialen und beruflichen Einschränkungen aufgrund der mehrfach am Tag durchgeführten Rasur, trägt sicherlich auch du einer signifikanten psychischen Belastung bei. Die medizinische Notwendigkeit einer Epilation der Gesichtsbehaarung bei diagnostizierter Transsexualität steht hiermit ja eindeutig im Vordergrund und wird somit als medizinische Notwendigkeit bewertet. Die bei den Krankenkassen anerkannte Leistung ist die Elektro-Epilation und wird unter bestimmten Kriterien von den:

Krankenkassen als Leistung übernommen.

bei der Indikation "Transsexualität", kann die Entfernung der Gesichtshaare mittels Elektro-Epilation, gemäß dem Klassifikationssystem der Krankheiten (DSM-IV ICD10), von den Krankenkassen übernommen werden. Ausgangspunkt hierzu bildet das TSG (Transsexuellengesetz) sowie die Richtlinien des MDK. In diesem wird u.a. erläutert, dass Transsexualität ein Krankheitsbild darstellt. Hier ein Auszug aus den Richtlinien des GKV Spitzenverbandes zur Sicherung einer einheitlichen Begutachtung nach § 282 Absatz 2, Satz 3 SGB V Stand 19.05.2009 Seite 14

Epilation

Bewertet werden muss die behandlungsbedürftige Transsexualität grundsätzlich als "krankhaft". Der Grund hierfür liegt z.B. darin, dass ansonsten notwendige Operationen nicht vom GKV übernommen werden könnten. Die Entfernung der männlichen Behaarung bei Mann zu Frau Transsexualität ist somit eine kurative Behandlung eines kurativen Haarwuchses.

Werden die Behandlungskosten übernommen?

Die Epilation kann entsprechend des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM-Nr. 02300 bzw. 10340: „Epilation durch Elektrokoagulation im Gesicht und / oder an den Händen bei krankhaftem und entstellendem Haarwuchs“) als vertragsärztliche Leistung durchgeführt werden.

Angesichts des Behandlungsumfangs kommt es bei der praktischen Umsetzung einer intensiven Epilation bei Mann-zu-Frau Transsexuellen im vertragsärztlichen Rahmen erfahrungsgemäß zu Schwierigkeiten.

Beispielsweise treten dahingehend Probleme auf, dass Ärzte die Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht im notwendigen Umfang erbringen, z.B. weil die EBM-Bewertung den Aufwand nicht decken würde. Die Epilation wird zudem bei Mann-zu-Frau Transsexuellen auch in entsprechend spezialisierten, außervertraglichen (kosmetischen) Einrichtungen angeboten."

Weiterhin wird dort erörtert, dass es für die Kostenübernahme der Behandlung nicht notwendig ist, bis zur geschlechtsangleichenden Operation zu warten.

 Außerdem sind die gesetzlichen Krankenkassen durch den MDK dazu angewiesen, nur bei einem Antrag auf eine Elektro-Epilation die Behandlungskosten zu übernehmen.

Diese gilt beim MDK zurzeit als einzig anerkannte Methode zur dauerhaften Haarentfernung.

Wichtig:

Bei Antragstellung ist zu beachten, dass ausschließlich die Kosten für eine Elektro-Epilation im offensichtlichen Bereich des Körpers akzeptiert werden.

Gerne können wir mit Ihnen zusammen die bei uns vorliegenden Dokumente zur Antragstellung ausfüllen.

  • Antrag auf Kostenübernahme
  • Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der Krankenkasse, wird einmalig mit 70,00 Euro berechnet.
  • Neuantrag zur Verlängerung der verbrauchten und genehmigten Stunden wird mit 35,00 Euro berechnet.
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